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29.07.2010 - Aktuell

Gezielter gegen Luftverschmutzung

Der Kanton St. Gallen will die Erlasse zum Umweltrecht in einem neuen Gesetz zusammenfassen. Am Dienstag hat er es im Amtsblatt publiziert. Dabei sollen die Massnahmen bei hoher Luftbelastung griffiger werden.

Von René Hornung
Kanton St. Gallen. – Fast täglich las man in den heissen Wochen die Warnungen von «Ostluft»: die Ozonwerte lagen deutlich über den Grenzwerten. Im Winter werden wir regelmässig vor zu hoher Feinstaubbelastung gewarnt. Zwar könnte die Polizei sowohl wegen der Ozon- wie auch wegen der Feinstaubbelastung vorübergehend Temporeduktionen signalisieren, doch für viele weitere Massnahmen gab es bisher keine genügende Rechtsgrundlage.
2006 hatte die Konferenz der Bau- und Umweltdirektoren einen dreistufigen Massnahmenplan gegen den Feinstaub verabschiedet. Er sieht als Erstes eine Informationsstufe vor. Als Zweites die Signalisation von Tempo 80 auf Autobahnen sowie ein Feuerungsverbot im Freien und ein Verbot für Zusatzfeuerungen, beispielsweise von Cheminées. In der dritten Stufe könnten dieselbetriebene Maschinen, Geräte und Fahrzeuge ohne Partikelfilter auf dem Bau und in der Land- und Forstwirtschaft verboten werden. So weit sind die Ostschweizer Kantone bisher aber noch nie gegangen.

Nicht mehr Gesundheitsdepartement
Um all diese Massnahmen einzuführen, hätte man bisher mit dem Gesundheitsgesetz operieren müssen. Mit dem neuen Gesetz will St. Gallen nun dem für den Umweltschutz zuständigen Baudepartement die Kompetenz erteilen, ein Umweg übers Gesundheitsdepartement ist dann nicht mehr nötig. Dabei seien Massnahmen gegen die zu hohen Ozonwerte an heissen Sommertagen weniger ein Thema, schreibt die Regierung im Gesetzesentwurf, denn auf der Alpennordseite seien noch nie so hohe Werte gemessen worden wie im Tessin.

Kanton kümmert sich um Altlasten
Eine andere Neuerung im kantonalen Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltgesetzgebung betrifft die Altlasten. Bis heute sind die Gemeinden zur Untersuchung, Überwachung und Sanierung solcher Flächen verpflichtet. Künftig wird der Kanton diese Aufgaben übernehmen. Laut Botschaft bringt der Gesetzesentwurf in den übrigen Bereichen des Umweltrechtes keine wesentlichen Neuerungen. Es fasst aber ein Dutzend bisheriger Grossratsbeschlüsse zusammen. Geregelt sind darin die Umweltverträglichkeitsprüfung, Luftreinhaltung, der Schutz vor Lärm, Erschütterungen und Strahlung, der Katastrophenschutz, der Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen und Organismen, die Abfallentsorgung, die Sanierung belasteter Standorte und der Bodenschutz.

Erlasse zusammenfassen
Zuletzt hatte sich Christoph Bürgi (FDP, St. Gallen) für die nun vorliegende, zusammenfassende Rechtsgrundlage stark gemacht. Vor knapp drei Jahren hatte er in einer Interpellation festgestellt, dass die Vorschriften sehr zersplittert und damit unübersichtlich geworden seien. Immerhin gelte das eidgenössische Umweltrecht schon seit 1985, es sei an der Zeit, die kantonalen Grundlagen ebenfalls zu vereinheitlichen. Die Regierung erklärte damals, wie es zu dieser Verzettelung gekommen war: Weil der Bund seine Verordnungen schrittweise in Kraft setzte, mussten die Kantone mit immer wieder neuen Anpassungen reagieren. Die Regierung fand es richtig, die Erlasse zusammenzufassen und kündigte das Gesetz auf 2011 an – nun liegt es schon seit Dienstag vor.
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