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Gerichtsverhandlung gegen die Schläger von München ist nicht öffentlich

10.03.2010 17:03 - Verschiedenes

Opfer der Münchner Schläger körperlich und psychisch angeschlagen

Im Prozess gegen die drei jugendlichen Schweizer Schläger ist vor dem Landgericht München das am schwersten verletzte Opfer befragt worden. Das Gesicht des Geschäftsmanns sei "komplett zertrümmert worden", sagte eine Justizsprecherin.

München/Zürich. - Die Jugendlichen hatten den Familienvater am Sendlinger Tor völlig grundlos zusammengeschlagen - und ihn für sein weiteres Leben schwer geschädigt. Der Mann war "unglaublich schwer verletzt", sagte Justizsprecherin Margarete Nötzel nach der nicht öffentlichen Sitzung vor der Jugendkammer des Münchner Landgerichts.

Der heute 46-Jährige sei zu sprachlichen Äusserungen imstand, er müsse sich aber "ungeheuer konzentrieren". Seine Aussage habe er sachlich vorgetragen, "es waren keine Aggressionen gegen die Angeklagten zu spüren". Diese schwiegen weiterhin zu den Vorwürfen.

Zeugen hatten nach früheren Angaben der Ermittler beobachtet, dass zwei der Jugendlichen den bereits am Boden liegenden Mann mit wuchtigen Fusstritten gegen den Kopf traktierten.

Die drei Schüler der Weiterbildungs- und Berufswahlschule Küsnacht ZH weilten im Juni 2009 mit ihrer Klasse in München. An einem Abend tranken sie zusammen mit Kollegen Alkohol und zogen dann durch die Münchner Innenstadt.

Zuerst fielen sie in einem Park über drei Arbeitslose her, obwohl einer von ihnen sichtbar körperbehindert war. Später attackierten sie den Geschäftsmann, und schliesslich verprügelten sie auch noch einen 27-jährigen Studenten.

Als einziger der fünf Opfer hat bisher dieser Student einen der Angeklagten wiedererkannt. Er hatte beim Überfall zahlreiche Hämatome davongetragen. Die drei ersten Opfer, die bereits am Dienstagnachmittag angehört worden waren, konnten die Angeklagten nicht identifizieren.

Der Vorsitzende Richter Reinhold Baier hatte laut Nötzel am Vortag die drei Angeklagten eindringlich ermahnt, ihr Schweigen zu brechen, sollten sie die Tat verübt haben. Ein Geständnis könne sich erheblich strafmildernd auswirken. Die Jugendlichen müssen sich wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verantworten. (sda)

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