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09.02.2010- Lokalnachrichten

Keine eigene «Talentschmiede»

In einem Postulat zeigen sich 19 Kantonsräte besorgt über die mangelnde Förderung von Sport- und Kunsttalenten auf der Sekundarstufe II. Die St.?Galler Regierung beschwichtigt: Alle Talente im Kanton könnten «ihre Begabung entfalten».

St. Gallen. – Nachwuchshoffnungen in Sport und Kunst finden im Kanton  gute Bedingungen vor: Das Volksschulgesetz schreibt vor, dass Begabten auf der Sekundarstufe I (siebtes bis neuntes Schuljahr) der Besuch einer Talentschule gestattet werden muss – die Kosten der jeweiligen Ausbildung übernimmt die Schulgemeinde.
Boom der Begabtenförderung
Anders sieht es auf der Sekundarstufe II (Berufs- und Mittelschulen) aus: Hier existieren keine verbindlichen Vorgaben, damit Talente weiterhin auf die öffentliche Unterstützung ihrer Entwicklung zählen können. Dies veranlasste CVP-Kantonsrätin Barbara Eberhard (St.?Gallen) im vergangenen Dezember zum Postulat «Förderung besonderer Talente auch in den Mittel- und Berufsschulen», das von 18 Ratskollegen mitunterzeichnet wurde. Sie beschreibt darin einen «eigentlichen Boom zur Förderung besonders begabter Kinder», die die gesetzlich vorgeschriebene Förderung in der Volksschule ausgelöst habe. Dass für diese Entwicklung «keine gesetzlich geregelte Fortsetzung in den Berufs- und Mittelschulen vorgesehen ist», bemängelt Bernhard im Postulat. Zwar liessen sich für Mittel- und Berufsschüler individuelle Lösungen finden, die sich aber «vor allem auch auf den Goodwill der Verantwortlichen abstützen». Dies sei eine «fragwürdige Grundlage für eine umfassende Talentförderung». Eberhard bittet die Regierung um Bericht, wie sie gedenke, «eine durchgehende, gesetzlich garantierte Talentförderung ab der Sekundarstufe I und deren Finanzierung» zu sichern.
Die Regierung beantragt Nichteintreten auf das Postulat. Seit 2TT006 habe das Bildungsdepartement im Kanton neun Schulen für Sporttalente und deren vier für Kunsttalente anerkannt. Im laufenden Schuljahr besuchen 118 Sportler und 21 Künstler eine dieser Schulen. Zusätzlich besuchen 47 Sporttalente eine ausserkantonale Talentschule.
Keine eigenen Talentschulen
Auf der Sekundarschule II hingegen bieten im Kanton zurzeit weder Mittel- noch Berufsschulen spezielle Talentschulen an. Dieser Verzicht hat mehrere Gründe: Zum einen unterhalte im Kanton St.?Gallen kein Sportverband ein nationales Leistungs- und Trainingszentrum für Talente dieser Alterskategorie. Ein solches wäre aber Voraussetzung für die Errichtung einer eigenen Sportschule. Trotzdem steht es Talenten laut der Regierung offen, ihre Begabung «zu entfalten». Andererseits besuchen derzeit 46 St.?Galler eine Sportmittelschule in anderen Kantonen. Der Kanton St.?Gallen übernimmt dabei das volle Schulgeld, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch strukturierten Angeboten für Hochbegabte. Insgesamt kostet dies den Kanton im laufenden Schuljahr 680?000 Franken. Bei den ausserkantonalen Institutionen ist die Sportschule Davos mit 26 St.?Galler Talenten, die «fast ausschliesslich Wintersport betreiben», Spitzenreiter.
Massgeschneiderte Lösungen
Eine andere Variante seien «massgeschneiderte Lösungen» an kantonseigenen Mittel- oder Berufsschulen: Begabte Schüler werden für Training oder Wettkampf regelmässig vom Unterricht und/oder vom Lehrbetrieb freigestellt. Die Zusammenfassung von Mittel- oder Berufsschülern in eigenen Begabtenklassen sei aber «unrealistisch»: Zu unterschiedlich sind die ausgeübten Sportarten. In den Berufsschulen könnten zudem unterschiedliche Berufe nicht im Unterricht zusammengefasst werden.
Laut Regierung kann somit «jedes Talent auch nach heute gültigem Recht seine Fähigkeiten entwickeln».
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